Schlammmengen und Entsorgung


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Schlammbehandlung

 

Schlammmengen

Der Klärschlammanfall in Abwasserbehandlungsanlagen ist von entscheidender Bedeutung für deren Bemessung. Für die Abschätzung des Schlammanfalls bei der Behandlung kommunaler Abwässer kann die Schlammliste von Imhoff (K. u. K.R. Imhoff, Taschenbuch der Stadtentwässerung, 27. Auflage, 1990) verwendet werden.
 
Zur beispielhaften Verdeutlichung soll hier der Schlammanfall aus biologischer Behandlung mit Simultanfällung angegeben werden. (nach Klärschlammliste von Imhoff)

mittl. Feststoffmenge mittl. Schlammmenge
aus Simultanfällung, bei Belebung aus Vor- und Nachklärbecken, eingedickt 90 g/(E*d)  2,25 l/(E*d)
setzt sich zusammen aus
Primärschlamm 45 g/(E*d) 0,9 l/(E*d)
Überschussschlamm 35 g/(E*d) 5 l/(E*d)
Tertiärschlamm 10 g/(E*d)  
nach Schlammbehandlung
stabilisiert, entwässert aus mechan. biolog. Reinigung 50 g/(E*d)  0,23-0,25 l/(E*d)


Auf einer Kläranlage der Ausbaugröße von 50 000 Einwohnerwerten (EW) ist demzufolge mit einem Klärschlammanfall von etwa:

· 4,5 t/d bzw.115 m³/d eingedickten Klärschlamm 

und nach der Schlammbehandlung mit

· 2,5 t/d bzw. 12 m³/d stabilisierten entwässerten Klärschlamm

zu rechnen.

Entsorgung

Nach Literaturangaben [1,2] können die folgenden Kosten für die Schlammentsorgung angenommen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um Richtwerte handelt die stark schwanken können.

Landwirtschaftliche Verwertung
150 bis 225 Euro/t TS

Landbauliche Verwertung
60 bis 240 Euro/t TS

Schlammverbrennung
200 bis 500 Euro/t TS

Deponierung
100 bis 300 Euro/t TS


Die Entsorgung von Klärschlämmen erfolgt in Deutschland im Rahmen der rechtlichen Vorgaben des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG), der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) und der TA Abfall bzw. TA Siedlungsabfall.

Die Schlammentsorgung auf Deponien ist in Deutschland in den letzten Jahren zurückgegangen, da für diesen Entsorgungsweg ab dem Jahre 2005 die Obergrenze des organischen Gehaltes auf 3 bzw. 5 % Glühverlust festgelegt ist (TA-Siedlungsabfall). Dieser Wert ist meist nur noch nach einer thermischen Schlammbehandlung zu erreichen.

Eine kostengünstige Entsorgungsvariante für unbelastete Klärschlämme stellt die landwirtschaftliche Verbringung dar. Die öffentliche Akzeptanz, sowie die zur Verfügung stehenden Flächen sind jedoch begrenzt. Entscheidend für bei diesem Entsorgungsweg ist die Schadstoffkonzentration der Klärschlämme und Böden. Entsprechende Grenzwerte sind in Deutschland in der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) und in der Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden (BioAbfV) enthalten.
Hauptsächlich müssen die Konzentrationen der Schwermetalle Cadmium, Chrom, Kupfer, Quecksilber, Nickel, Blei und Zink berücksichtigt werden. Ein weiteres Problem ist die Tatsache, dass sich neben den Schwermetallen biologisch schwer abbaubare Stoffe (z.B.: Dioxine, halogenierte organische Verbindungen, polychlorierte Biphenyle PCB etc.) und Keime im Klärschlamm anreichern, die eine landwirtschaftliche Verwertung in Frage stellen.

In der Schweiz ist die Klärschlammausbringung im Futter- und Gemüsebau seit Mai 2003 verboten. Für die übrigen düngbaren Flächen gilt eine Übergangsfrist bis spätestens 2006. (Stoffverordnung, StoV) 

In Österreich wird die Klärschlammentsorgung in den jeweiligen Bundesländern durch Landesgesetze, Richtlinien und Vorschriften unterschiedlich geregelt.

Der zukünftige Hauptentsorgungsweg ist für Deutschland, Österreich und die Schweiz in der Klärschlammverbrennung zu sehen.

Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften und der inhomogenen Schlammzusammensetzung stellt eine ökonomische und umweltschonende Schlammbehandlung und -entsorgung nach wie vor einen hohen Kostenfaktor in der Abwasserbehandlung dar. Kosteneinsparungen in diesem Bereich sind momentan nur durch eine möglichst effiziente Schlammbehandlung und die Verhinderung der Bildung von schlecht kontrollierbaren Schlämmen wie Bläh- und Schwimmschlamm möglich.

 

[1] Publikation; Kosten der Klärschlammentsorgung/-verwertung; 12. ZAF-Seminar;
     Braunschweig, 18.-19. September 1997; Zentrum für Abfallforschung und Institut für
     Siedlungswasserwirtschaft der TU

[2] Broschüre, Abwasserkosten 1996 für ostdeutsche Kommunen und Verbände, Herausgeber 
     Institut für Abwasserwirtschaft Halbach

Weitere Informationen zur Schlammbehandlung und -reduzierung finden Sie auf den folgenden Seiten:

Schlammstabilisierung
Eindickung
Entwässerung
Biologische Überschussschlammreduzierung


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