Pflanzenschutzmittel (Pestizide)


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Im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes (§ 2, s.a. Pflanzenschutz) sind Pestizide

Stoffe, die dazu bestimmt sind:

a) Pflanzen vor Schadorganismen oder nichtparasitären Beeinträchtigungen zu schützen,

b) Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen zu schützen,

c) Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse vor Tieren, Pflanzen oder Mikroorganismen zu schützen, die nicht Schadorganismen sind,

d) die Lebensvorgänge von Pflanzen zu beeinflussen, ohne ihrer Ernährung zu dienen (Wachstumsregler),

e) das Keimen von Pflanzenerzeugnissen zu hemmen,

f) den in den Buchstaben a–e aufgeführten Stoffen zugesetzt zu werden, um ihre Eigenschaften oder Wirkungen zu verändern,

ausgenommen sind Wasser, Düngemittel im Sinne des Düngemittelgesetzes u. Pflanzenstärkungsmittel; als Pflanzenschutzmittel gelten auch Stoffe, die dazu bestimmt sind, Pflanzen abzutöten od. Flächen von Pflanzenwuchs freizumachen oder freizuhalten, ohne daß diese Stoffe unter die Buchstaben a oder d fallen.

Die häufigsten Vertreter:

Eher seltener verwendet werden:

  • Nematizide (gegen Würmer)

  • Rodentizide (gegen Nagetiere)

  • Akrazide (gegen Milben)

  • Molluskizide (gegen Schnecken)

  • Algizide (gegen Algen

 

Beseitigung von Schädlingen

Die Einstufung, wann ein Pestizid wie gefährlich für einen bestimmten Organismus ist, ist nicht einfach zu treffen, da die Wirkungen der Stoffe in der Umwelt von ihrer Konzentration, Verweildauer und ihrer Eigenschaft mit bestimmten Stoffen zu reagieren abhängt (diese Stoffe können dann auch schädlich, oder schwer abbaubar sein). Es hängt auch von der Beschaffenheit des Bodens ab, ob Stoffe in den oberen Bodenschichten gehalten werden oder mit dem Sickerwasser ins Grundwasser gelangen können.

Zweifellos gibt es Stoffe die problematisch für Mensch und Umwelt sind. Bekannt aus den Medien sind wohl Nitrofen, DDT und Lindan. Aber es gibt sehr viele Stoffe, die wiederum kombiniert werden und damit eine Fülle von Produkten ergeben. 

Gefährlich wirken viele dieser Gifte, wenn der Mensch direkten Kontakt mit ihnen bekommt. Deshalb ist es wichtig, solche Substanzen unzugänglich für Kinder aufzubewahren, nicht in Innenräumen zu verwenden und Hautkontakt zu vermeiden.

Informationen zu Höchstmengen für Pflanzenschutzmittelrückstände in oder auf Nahrungsmitteln:

http://www.bgvv.de/cms/detail.php?template=internet_de_index_js

 

 

Verzeichnis zugelassener Pflanzenschutzmittel:

http://www.bba.de/psm/psmright.htm


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